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Da ist erstens das wohl nicht ganz leicht aufzulösende Problem, wie eine Handlung, die nicht dem deutschen Recht unterfällt, zugleich als Katalogtat (oder: „Auslandskatalogtat“) begriffen werden kann.
Nach langem Ringen trat im November 2024 endlich das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, das es ermöglicht, Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt dem geleb ...
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